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   OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97   

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OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97 (https://dejure.org/2000,17410)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.05.2000 - 3 U 1771/97 (https://dejure.org/2000,17410)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 3 U 1771/97 (https://dejure.org/2000,17410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 2278 Abs. 1 § 2289
    Bindungswirkung eines Erbvertrags zwischen Eheleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 11 O 73/97
  • OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Soweit in einem Erbvertrag Verfügungen von Todes wegen zugunsten Dritter getroffen sind, stellt die Aufnahme einer solchen Verfügung in den vertrag zwar ein gewisses Indiz für ihre Vertragsmäßigkeit dar (BGHZ 26, 204; BGH WM 1970, 482).

    Hat der Erblasser seine Verfügungen nicht ausdrücklich als "vertragsmäßig" bezeichnet, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob und inwieweit eine gegenseitige Bindung oder freie Widerruflichkeit der Bestimmung beabsichtigt war ( BGH NJW 1958, 498; OLG Saarbrücken a.a.O. m. w. N.; Coing, wie ist die bindende Wirkung von Erbverträgen zu ermitteln? in NJW 1958, 689 f.; Staudinger a.a.0. § 2278 Rdn 8).

  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Dem gemäß kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte in der Regel nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen zwar die Verfügungen zugunsten der Verwandten des anderen Gatten vertragsmäßig, die zugunsten der eigenen Verwandten jedoch nur einseitig getroffen sind (BGH NJW 1961, 120).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Dabei ist nicht der Wortlaut der Verfügung, sondern der wirkliche Wille der Verfügenden maßgebend; selbst in Fällen "klaren und eindeutigen" Wortlauts hat dieser Vorrang, und dem entsprechend sind der Auslegung durch diesen auch bei Mitwirkung eines Notars keine Grenzen gesetzt BGH NJW 1983, 672; OLG Saarbrücken, a. a. O. m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Den Ausschlag im Einzelfall gibt aber, ob der Vertragsgegner des Erblassers ein (diesem bekanntes) Interesse an dessen Bindung gehabt hat oder mindestens haben konnte (RG JW 1927, 2573; BayObLG FamRZ 1989, 1353 u. Rpfleger 1993, 448 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88

    Auslegung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Den Ausschlag im Einzelfall gibt aber, ob der Vertragsgegner des Erblassers ein (diesem bekanntes) Interesse an dessen Bindung gehabt hat oder mindestens haben konnte (RG JW 1927, 2573; BayObLG FamRZ 1989, 1353 u. Rpfleger 1993, 448 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
  • BayObLG, 25.02.1993 - 1Z BR 67/92

    Aufhebung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97
    Den Ausschlag im Einzelfall gibt aber, ob der Vertragsgegner des Erblassers ein (diesem bekanntes) Interesse an dessen Bindung gehabt hat oder mindestens haben konnte (RG JW 1927, 2573; BayObLG FamRZ 1989, 1353 u. Rpfleger 1993, 448 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
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